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    Veröffentlichung nach REMIT

    EU-Verordnung zu Insider-Informationen

    Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT) vom 25. Oktober 2011 veröffentlichen die Windströöm GmbH hier Insider-Informationen.

    Derzeit liegen keine Insider-Informationen nach Art. 4 Abs. 1 der REMIT vor.

    REMIT steht für die „Verordnung für Integrität und Transparenz im Energiemarkt“, welche Insiderhandel und Marktmanipulation untersagt. Der Großhandel mit Strom und Gas soll transparent und fair sein und wird durch die Bundesnetzagentur überwacht.